Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich mich auf die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate spezialisiert und helfe Ihnen gerne, das optimale Ergebnis für Sie zu erzielen.
Das Verkehrsrecht lässt sich grundsätzlich in die Teilrechtsgebiete Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Bußgeldrecht und Verkehrsverwaltungsrecht bzw. Recht der Fahrerlaubnis unterteilen.
1. Verkehrszivilrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrszivilrecht ist im Schwerpunkt durch die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen eines erlittenen Sach- und Personenschadens aus einem Verkehrsunfall geprägt. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind Teil des Ihnen zu ersetzenden Schadens aus dem Verkehrsunfall und deshalb grundsätzlich von dem gegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer zu zahlen.
Darüber hinaus geht es häufig um Mängel an einem Kraftfahrzeug und die sich daraus ergebenen Ansprüche der Käuferin/des Käufers gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer.
2. Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist ein besonders sensibler Bereich, da die/der Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren erheblichen Einschnitten (Beschlagnahme des Führerscheins/vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) ausgesetzt sein kann und im Falle einer Verurteilung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen ist.
Überlassen Sie das Ergebnis eines Strafverfahrens daher bitte nicht dem Zufall und machen Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Gerne erarbeite ich mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
3. Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat seinen Schwerpunkt in der Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide und damit evtl. verbundenen Punkten im Fahreignungsregister.
Ebenso wie im Strafrecht sollten Sie als Betroffene/r auch hier zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeite ich gerne mit Ihnen gemeinsam eine Lösung. Die behördlichen Fehlerquellen im Rahmen von Bußgeldverfahren sind mannigfaltig, weshalb die Überprüfung erfahrungsgemäß lohnenswert ist.
In Bußgeldsachen greift überwiegend Ihre Rechtschutzversicherung. Die Kostendeckung hole ich gerne für Sie ein. Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung unterhalten, spreche ich hierzu ebenfalls gerne eine Empfehlung aus und bemühe mich für Sie um einen rückwirkenden Deckungsschutz.
4. Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, in dem sich alles rund um die Fahrerlaubnis und den Führerschein dreht. Exemplarisch beschäftigt sich das Verkehrsverwaltungsrecht mit Fragen zu den Themen zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Fahreignungs- und bewertungssystem (Eintragung von Punkten, Tilgungsfristen, Überliegefristen, Löschungsfristen), dem Fahraufbauseminar, der Anordnung der MPU, der Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis und vieles mehr.
8. Juli 2019
Fillbrandt