Das Strafrecht kann in verschiedene Teilbereiche gegliedert werden. Herr Rechtsanwalt Heiko Fillbrandt verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Verkehrsstrafrecht Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht sowie im Jugendstrafrecht und steht Ihnen auch als Opfer einer Straftat als Nebenklagevertreter mit Rat und Tat engagiert zur Seite.
In dubio pro reo
Der Ausdruck „in dubio pro reo“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Bei diesem terminus technicus handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) des Strafrechts, der sich aus Art. 1 I GG, Art. 20 III GG, Art. 6 I, II EMRK, §§ 261 und 267 I 1 StPO ergibt.
Der Angeklagte darf vom Gericht also nur dann für schuldig befunden – und daher verurteilt – werden, wenn das Gericht von seiner Schuld überzeugt ist, es also keinerlei Zweifel an dessen Schuld hat.
Beachten Sie daher bitte: Eine Einlassung zu den Tatvorwürfen sollte immer erst erfolgen, nachdem Ihr Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten hatte. Ich übernehme Ihre Verteidigung gerne in folgenden Gebieten:
Allgemeines Strafrecht
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Sexualstrafrecht
Jugendstrafrecht
Nebenklagevertretung/Opferschutz
Berufungen
Ich verteidige Sie auch engagiert in Haftsachen. In ausgewählten Fällen ist auch eine Verteidigung als Pflichtverteidiger möglich.
8. Juli 2019
Fillbrandt